Keine Unternehmung ohne Buchhaltung

Als Selbstständiger sind Sie verpflichtet, alle Geschäftsvorgänge chronologisch und lückenlos zu verbuchen. Für das Finanzamt zählt vor allen Dingen die Nachvollziehbarkeit, d.h. Ihre reinen Zahlen reichen nicht aus, sie müssen vor allen Dingen detailliert darlegen, wie diese zu Stande gekommen sind. Passieren dabei Fehler, kann dies zu unschönen Steuernachzahlungen führen. Diese Nachzahlungen ergeben sich dann aus Schätzungen Ihres Geschäftsbetriebes durch die Finanzbehörde. Extrem selten fallen diese Schätzungen zu Ihren Gunsten aus, was zu dem Ergebnis führt, das Sie deutlich mehr nachzahlen, als Sie es von den reinen Zahlen her müssten.

Buchhaltung auslagern

Um Fallstricke zu vermeiden und Ihnen die Konzentration auf  Ihr Kerngeschäft zu ermöglichen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Buchhaltung zu Spezialisten auszulagern. Die größten Sorgen sind Sie damit auf einen Schlag los. Alle Geschäftsvorgänge werden korrekt verbucht und fristgerecht fertiggestellt.